Gut zu wissen

Gesellschaftsrecht

Die Leitplanken für dynamische Unternehmen

Bei der Vertragsformulierung gilt es daher, die betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Gesichtspunkte ausgewogen zu berücksichtigen.

Gesellschaftsrechtliche Verträge sind dabei auch dynamische Konstrukte. Die Anforderungen bei der Gründung, in der Führung oder bei der Nachfolge eines Unternehmens verändern sich. Sie einer periodischen Überprüfung zu unterziehen, ist sinnvoll. Wir beraten Sie auf Basis unserer Erfahrung und sind Partner für stabile und gleichzeitig flexible Verträge im Gesellschaftsrecht.

Erb- und Familienrecht

Erbregelungen mit Köpfchen und Weitsicht

Wir beraten Sie bei der Regelung von Eigentumsübertragungen – auch mit Nießbrauchregelungen – und in der Formulierung Ihres Testamentes.

Das Gesetz unterscheidet nicht, ob der Nachlass aus einem Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Sparbuch, Wertpapierdepots, Unternehmen u.s.w. besteht. Das Erbrecht hängt auch nicht davon ab, ob der Erblasser zu den einzelnen erbberechtigten Angehörigen ein gutes Verhältnis oder keinen Kontakt hatte. Befindet sich ein Unternehmen im Nachlass, wird nicht danach gefragt, ob die Erben auch in der Lage sind, das Unternehmen weiterzuführen. Die Liste ließe sich problemlos weiterführen. Die eigene Vermögensnachfolge aktiv zu gestalten, ist eine Chance. Lediglich durch die sogenannten Pflichtteilsansprüche enger Angehöriger sind gewisse Grenzen gesetzt.

Die Vermögensnachfolge selbst kann auf zwei verschiedene Arten und Weisen erfolgen. Zum einen ist dies eine Vermögensnachfolge durch Erbfolge , d.h. mit Tod des Erblassers, zum anderen ist dies die vorweggenommene Erbfolge, d.h. zu aLebzeiten des Übertragenden. Beide Vorgehensweisen haben Vor- und Nachteile und zum Teil auch gänzlich unterschiedliche Auswirkungen, so dass keiner der angesprochenen Wege pauschal als besser bezeichnet werden kann. Vielfach ist eine kombinierte Lösung zwischen vorweggenommener Erbfolge und Testament am Vorteilhaftesten. Hierbei sind zahlreiche Gesetzesvorschriften zu beachten, um die richtige Regelung zu treffen. Nutzen Sie unsere Beratung.

Grundstücksrecht

Finanzielle Kraftakte ohne schlaflose Nächte

Wir sorgen für die sachbezogene Beratung von Käufer und Verkäufer und gestalten ausgewogen die zu treffenden Vereinbarungen. So helfen wir, Risiken zu vermeiden und potenziellen Fallstricken in der Abwicklung des Kaufvorgangs aus dem Weg zu gehen. So gilt es beispielsweise zu vermeiden, dass der Käufer den Kaufpreis zahlt, ohne aber die Immobilie zu erhalten. Oder aber der Verkäufer seine Immobilie verliert, ohne den Kaufpreis zu erhalten.

Wir informieren über die Regelungsmöglichkeiten, erstellen Entwürfe des Kaufvertrages und wickeln schrittweise den Verkaufsprozess auf der juristischen Seite für Sie ab. Besonderheiten des Objektes, des Grundstücks oder des Erbbaurechts fließen mit ein.

Folgende Aspekte regeln wir in jedem Immobilienkaufvertrag:

  • Sicherung von Käufer und Verkäufer
  • Löschung oder Fortbestand von Belastungen
  • Gewährleistung für Mängel
  • Übergang von Besitz, Nutzungen und Lasten
  • Aufteilung der Erschließungskosten und das
  • Erfordernis einer Vermessung (Teilflächenkauf)

Häufig sind die jeweilig besonderen Regelungswünsche der Beteiligten auf der Kreditgeberseite uns bestens bekannt, so dass wir diese frühzeitig in die Beratung und die Vertragsgestaltung mit einfließen lassen können. Das vermeidet unnötige Komplikationen und sichert einen reibungslosen Ablauf.

Vorsorgevollmachten/Patientenverfügungen

Selbstbestimmung und Entscheidungsfähigkeit- damit der eigene Wille zählt

Mit einer Patientenverfügung können Wünsche zur medizinischen Behandlung festgelegt werden, wie die Einleitung, der Umfang und auch Beendigung von lebenserhaltenden Maßnahmen. Eine Patientenverfügung beugt Konflikten zwischen Ärzten und Angehörigen vor und bietet Ihnen die Möglichkeit Ihr Selbstbestimmungsrecht vorab auszuüben. Dies sollte immer in Kombination mit einer Vorsorgevollmacht erfolgen.

Mit einer Vorsorgevollmacht beauftragen Sie eine Person Ihres Vertrauens stellvertretend für Sie zu handeln, zu entscheiden und Verträge abzuschließen. Beispielsweise im Bezug auf:

  • Vermögensverwaltung
  • Gesundheitsvorsorge
  • Medizinische Behandlungen

Wir beraten Sie gerne, sodass Ihr Selbstbestimmungsrecht und Ihre Entscheidungsfähigkeit gewahrt sind.

Fragen?

Wir sind gerne für Sie da und beantworten
Ihre Fragen. Rufen Sie uns an unter 

0241 – 92 78 42 10 oder schreiben Sie uns
eine E-Mail an info@notar-terbrack.de